

Brand mit vier Toten in Solingen: Lebenslange Haft für Angeklagten
Rund eineinhalb Jahre nach einer Brandstiftung in einem Wohnhaus im nordrhein-westfälischen Solingen mit vier Toten hat das Landgericht Wuppertal einen 40-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde unter anderem des vierfachen Mordes und dreifachen versuchten Mordes schuldig gesprochen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die sogenannte anschließende Sicherungsverwahrung an.
Der Beschuldigte war nach Feststellungen des Gerichts in der Nacht auf den 25. März 2024 in ein Solinger Mehrfamilienhaus eingedrungen und hatte dort Feuer gelegt. Er verschüttete mindestens einen Liter Benzin im Treppenhaus und zündete es an, das Feuer breitete sich schnell aus. Bei dem dadurch ausgelösten Brand starb im Dachgeschoss des Hauses eine vierköpfige Familie - ein Elternpaar und seine Kinder im Alter von fünf Monaten und zwei Jahren.
Bewohner aus den unteren Stockwerken, denen ebenfalls der Fluchtweg durch das brennende Treppenhaus versperrt war, retteten sich durch Sprünge aus Fenstern und erlitten dabei teilweise lebensgefährliche Verletzungen. Bereits knapp eineinhalb Jahre vor der Tat war der Angeklagte laut Urteil im November 2022 in das Haus eingedrungen und hatte ein Feuer gelegt. Bewohner bermerkten die Flammen aber, die Feuerwehr konnte diese rechtzeitig löschen.
In das Urteil floss zudem eine weitere Brandstiftung in einem anderen Haus in Solingen ein, die der Beschuldigte im Februar 2004 beging. Auch in diesem entzündete er demnach brennbare Flüssigkeit im Treppenhaus und setzte diese in Brand. Diese brannte aber nur oberflächlich, das Feuer erlosch von selbst.
Opfern und Hinterbliebenen sei durch die Tat des Beschuldigten "unfassbares Leid" geschehen, sagte der Vorsitzende Richter nach Gerichtsangaben in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Demnach folgte die Kammer der Einschätzung des gerichtlich beauftragten psychiatrischen Sachverständigen, wonach dieser durch die Brandstiftungen "sein geringes Selbstwertgefühl und bestehende Drucksituationen" kompensieren wollte. Er habe "aus selbstsüchtigen Motiven" gehandelt, sämtliche Tatorte wiesen Bezüge zur Biografie des Angeklagten aus.
Ein mögliches rechtsradikales Motiv stellte die Kammer nach eigenen Angaben mangels belastbarer Anhaltspunkte nicht sicher fest. Der Sachverständige habe keine Anzeichen einer etwaigen politischen Radikalisierung festgestellt, der Beschuldigte sei kein besonders politisch interessierter Mensch gewesen.
Auch die Spurenauswertung ergab laut Gericht keine gesicherten Hinweise auf ein rechtsradikales Motiv. Einzelne Inhalte aus früheren Internetaktivitäten des Mannes konnten demnach zwar "dem rechten Spektrum" zugeordnet werden. In der Gesamtschau sei dies aber nur "von untergeordneter Bedeutung" und erlaube keine gesicherten Rückschlüsse. Nach Überzeugung der Kammern waren die Taten des Angeklagten vielmehr "ausschließlich in seiner Persönlichkeit begründet".
Das Gericht sah die zwei Mordmerkmale der Heimtücke und der Tatbegehung mit sogenannten gemeingefährlichen Mitteln als gegeben an. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Es verfügte zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung. Von dem Angeklagten gehe aufgrund seiner Persönlichkeit eine "besonders hohe Gefahr aus", erklärte es dazu. Es sei mit weiteren ähnlichen Taten zu rechnen.
Neben den Brandstiftungen floss in das Urteil auch ein anlassloser Angriff mit Reizgas und einer Machete ein, bei dem der Angeklagte im April 2024 in einer Wohnung in Solingen einen Mann verletzt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
F.Patel--VC