

Europäischer Gerichtshof grenzt Festlegung sicherer Herkunftsstaaten ein
EU-Staaten können zwar per Gesetz bestimmen, welche Länder als sichere Herkunftsstaaten gelten - dabei müssen sie aber offenlegen, auf welchen Informationen diese Entscheidung beruht, so dass sie von Gerichten überprüft werden kann. Voraussetzung ist demnach außerdem, dass alle Menschen in dem Land sicher sind - nicht nur bestimmte Gruppen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Freitag entschied. (Az. C-758/24 und C-759/24)
Im zugrunde liegenden Fall ging es um das sogenannte italienische Modell. Zwei Männer aus Bangladesch klagten in Italien gegen die Ablehnung ihres Antrags auf internationalen Schutz. Das italienische Gericht befragte den EuGH zu den Voraussetzungen für die Festlegung von sicheren Herkunftsstaaten. Sichere Herkunftsstaaten sind Länder, in denen davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung zu befürchten ist.
B.Mitchell--VC