Bericht: Klingbeils Etat-Planung verstößt gegen deutsche Stabilitätsvorgaben
Die Finanzplanung der Bundesregierung verstößt einem Zeitungsbericht zufolge formal gegen die gemeinsamen haushaltspolitischen Vorgaben von Bund und Ländern. Das geht nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Montagsausgabe) aus dem aktuellen "Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat" hervor, den Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an seine Amtskollegen in den Ländern verschickt hat. Hauptgrund sind die Milliardenausgaben für die Bundeswehr.
Dem Bericht zufolge kann der Bund in diesem und im nächsten Jahr eines, ab 2028 durchgängig sogar drei der insgesamt vier Stabilitätskriterien nicht einhalten. Formell müsste der Stabilitätsrat von Bund und Ländern nun prüfen, ob der Bund vor einer "Haushaltsnotlage" steht, wie Klingbeils Haus in dem Bericht einräumt. Theoretisch könnte der Rat dem Bund im Anschluss sogar Sparauflagen machen.
Klingbeil hatte nach "SZ"-Informationen beim Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche eingeräumt, dass seine Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 "Auffälligkeiten" aufweist. Allerdings kann er auf einen Sonderfaktor verweisen, den auch die meisten Länderkollegen anerkennen und der Sparauflagen wohl verhindern dürfte: Die Kennziffern des Bundes stehen deshalb teilweise auf Rot statt auf Grün, weil die Regierung seit 2025 dutzende Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zur Modernisierung der Bundeswehr ausgibt.
Laut Grundgesetz dürfen die dafür notwendigen Mittel an der Schuldenbremse vorbei über Kredite aufgenommen werden - anders wäre das Programm im Moment auch gar nicht finanzierbar. Klingbeils Vorgehen ist damit wohl rechtlich einwandfrei, hat aber Einfluss auf wichtige haushaltspolitische Prüfzahlen.
Dass diese Ausgaben zumindest vorübergehend notwendig sind, um Deutschland und Europa besser gegen mögliche Aggressoren zu wappnen, wird von kaum einem Experten bestritten. Deshalb hat die EU-Kommission, die das Haushaltsgebaren aller 27 Mitgliedsstaaten ebenfalls regelmäßig überprüft, eine entsprechende Ausnahmeregel für überplanmäßige Verteidigungsausgaben geschaffen. Wie viele andere macht auch Deutschland von dieser Sonderregel Gebrauch.
Im innerdeutschen Überwachungsprozess hingegen gibt es bisher keine solche Ausnahmeklausel: Eine entsprechende Anpassung an die EU-Norm wurde laut "SZ" schlicht versäumt. Statt den "Evaluationsausschuss" des Stabilitätsrats mit dem Fall zu beauftragen, soll dem Bericht zufolge nun in einem "Expressverfahren" das inländische Regelwerk geändert und mit den EU-Regeln in Einklang gebracht werden. Klappt das alles, könnten die Neuregelung bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3. Dezember beschlossen werden.
O.Kelly--VC